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Redaktion: Heinz Schmitz


Versuchte Abzocke mit Datenschutz

DSGVO Abzocke
Zwielichtige Elemente versuchen mit der DSGVO Geld zu erschleichen. (Quelle^: hiz)

Seit dem 1. Oktober 2018 gehen zahlreiche Anfragen bei dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein: Die Anfragenden haben eine „eilige FAX-Mitteilung“ einer sog. „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten, in der sie dazu gedrängt werden, ein Formular auszufüllen, angeblich um der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen. Zu diesem Zweck verweist die "DAZ" auf die erhöhten Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmer nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten. Hierfür ist ein Vertragsabschluss mit der "DAZ" aber nicht erforderlich. So sind die dort beworbenen Formulare unter anderem für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses kostenlos zum Download erhältlich.

 

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, stellt klar: „Bei der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ handelt es sich nicht um eine offizielle Stelle oder gar um eine Aufsichtsbehörde. In dem Fax werden die Unternehmen dazu gedrängt, ihre Firmen- und Betriebsdaten in einem Formular anzugeben und dieser „Datenschutzauskunft-Zentrale“ mitzuteilen. Es wird der falsche Eindruck erweckt, dies gewährleiste die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Der Haken steckt im Kleingedruckten: Mit Absenden des Formulars bestellt man kostenpflichtig Leistungen zum „Basisdatenschutz“ – jährlich werden dann 498,00 € fällig. Was mit „Basisdatenschutz“ gemeint sein soll, ist unklar. Eine Telefonnummer sucht man vergebens, die Webseite enthält kaum Informationen, und der Faxversender sitzt anscheinend in Malta und nicht – wie im Schreiben nahegelegt – in Deutschland. Seriös ist das nicht!“

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein appelliert an die Empfänger dieses Faxes, nicht voreilig das Formular auszufüllen und versehentlich einen Vertrag abzuschließen. Hansen macht deutlich: „Es ist bedauerlich, wenn Datenschutz als Masche zur Abzocke missbraucht wird und versucht wird, die erfreulicherweise mittlerweile bei vielen vorhandene Sensibilisierung für das Thema Datenschutz derart auszunutzen. Ich empfehle, die vorhandenen Materialien auf den Webseiten der Datenschutzbehörden zu nutzen und – wenn nötig – Dienstleister für Rat und Tat zur Datenschutz-Compliance bewusst auszuwählen.“

 

Siehe auch:

http://www.datenschutz-mv.de/

https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/

https://www.datenschutzzentrum.de/dokumentation/

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