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Redaktion: Heinz Schmitz


Provider müssen illegale Seiten sperren

Viele Webportale im Ausland - üblicherweise mit .to-Domain - bieten ihren Besuchern alle aktuellen Kinofilme und TV-Serien kostenfrei zum Anschauen auf dem PC-Bildschirm an. Natürlich handelt es sich bei diesen Angeboten um illegale Raubkopien.

 

Da es meist nicht möglich ist, an die Betreiber der Filmportale heranzutreten, kam bei den Rechteinhabern der Gedanke auf, die entsprechenden Seiten bei den lokalen Internet-Providern sperren zu lassen. Konkret wollten bereits 2013 der Constantin Film Verleih sowie eine Produktionsgesellschaft in Österreich erreichen, dass ein lokaler Provider den Zugang zur inzwischen abgestellten Website kino.to blockiert, da die Besucher hier kostenlos Filme ohne Zustimmung der Rechteinhaber streamen können.

 

Der Europäische Gerichtshof urteilte: Ja, Internet-Provider können dazu gezwungen werden, den Zugriff ihrer Nutzer auf ganz konkrete illegale Portale zu sperren. Die Provider sind in diesem Fall Vermittler zu Webseiten, die das Urheberrecht verletzen. Der EuGH wog dabei das Recht auf Eigentum der Filmverleiher mit der unternehmerischen Freiheit des Providers und der Informationsfreiheit der Anwender ab.

 

IT-Experte und Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuge Solmecke: "Ich bin gegen Netzsperren: Wenn sich so eine Rechtsprechung durchsetzt, dann haben wir bald einen diffusen Provider-Flickenteppich in Deutschland. Es wird dann Internet-Zugangsknoten geben, die nicht von der Medienindustrie abgemahnt worden und auch weiterhin noch alles durchleiten dürfen, andere Provider wiederum bieten dann nur noch ein eingeschränktes Internet an."

 

Christian Solmecke sieht auch die Gefahr des Missbrauchs: "Zu beachten ist auch, dass sich dann solche Sperren auch im Eilverfahren mit dem Instrument der einstweiligen Verfügung durchsetzen lassen. Mitunter stellt sich erst Jahre später heraus, dass solche Entscheidungen fehlerhaft waren - so lange bliebe dann eine Internetseite zu Unrecht gesperrt. Letztlich könnte man mit diesem Argument auch Provider verbieten, bestimmten Tauschbörsen Traffic durch ihre Netze zu leiten oder Tauschbörsen ganz zu filtern. Das kann und darf aber nicht der Sinn eines freien Internets sein."

 

Im Übrigen gibt es Netzsperren bereits in Deutschland: Solmecke: "Für jugendgefährdende Inhalte sind Netzsperren in Deutschland ohnehin schon möglich. Bekanntheit in Zusammenhang erzielte Anfang 2000 die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Sperrverfügungen gegen Nazi-Seiten. Die Sperren haben bis heute Bestand. Ein Gesetz, das mit Sperrverfügungen den Zugang zu kinderpornographischen Schriften erschweren wollte, wurde 2011 wieder aufgehoben. Letztlich hat sich meist herausgestellt, dass Provider nicht zielgenau und in zu großem Umfang sperren. Da sämtliche Provider Deutschlands angegangen werden müssen und außerdem eine Umgehung relativ simpel möglich ist, haben sich Sperrverfügungen in der Vergangenheit nicht bereit flächig durchsetzen können."

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