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Redaktion: Heinz Schmitz


Verbrechensaufklärung durch Proteinsignaturen

Tübinger Wissenschaftler haben ein Verfahren entwickelt, das es erlaubt, Verbrechen mit Schuss- oder Stichwaffen deutlich genauer als bisher zu rekonstruieren. Ein interdisziplinäres Team aus Forschern des Instituts für Bioinformatik (ZBIT), der Rechtsmedizin, des Zentrums für quantitative Biologie (QBiC) sowie Bioanalytikern vom Forschungsinstitut für Augenheilkunde (FIA) am Universitätsklinikum nutzte dazu organische Rückstände, die sich an sichergestellten Kugeln oder anderen Tatwaffen befinden. Molekularbiologische Methoden sind in der forensischen Medizin längst Routine, zum Beispiel bei der Zuordnung von kleinsten biologischen Spuren zu einem Tatverdächtigen. Geht es jedoch darum zu klären, welcher Schuss oder welcher Messerstich bei einem Delikt tödlich war, stoßen diese Verfahren an ihre Grenzen. Sie erlauben zwar die Zuordnung der Waffe zum Opfer, nicht aber die Zuordnung des einzelnen Projektils zum Schusskanal. Genau dies aber ist für eine lückenlose Tatrekonstruktion und somit zur Beweisführung nicht selten unabdingbar, beispielsweise wenn mehrere Menschen an einem Schusswechsel beteiligt waren.

 

Bei ihrer Studie konnten die Erstautoren Dr. Sascha Dammeier (FIA), Dr. Sven Nahnsen (QBiC) und Johannes Veit (ZBIT), unter Verwendung der auf Massenspektrometrie basierten Proteomanalytik experimentell demonstrieren, dass auf Projektilen, die lebenswichtige Organe durchdrungen haben, organspezifische Proteinsignaturen nachweisbar sind. Aus diesen Signaturen lässt sich das durchdrungene Organ rekonstruieren und damit in der Regel der zugehörige Schusskanal identifizieren. Die Forscher testeten zunächst an isolierten Rinderorganen, welche organtypischen Proteinmuster eine statistisch reproduzierbare Klassifizierung zulassen. Danach wurde die Abhängigkeit von der Metallzusammensetzung der Kugeln und weiterer spurentechnischer Parameter untersucht.

 

Nachdem in Schussexperimenten unter Mithilfe von Kriminaltechnikern gezeigt werden konnte, dass ein Großteil dieser Muster robust nachweisbar sind, wurde die Praxistauglichkeit in einem realen Mordfall getestet. Dabei führte zwar die reine bioinformatische Klassifizierung aufgrund von multiplen Kontaminationen nicht zum Ergebnis. Aber die Identifizierung von organspezifischen Proteinen an einigen Projektilen lieferte dem Gerichtsmediziner per Ausschlussprinzip entscheidende Hinweise, um eine komplette Zuordnung aller Schusskanäle zu den Projektilen zu ermöglichen. Dies führte schließlich zu einer lückenlosen Rekonstruktion der Tat.

 

Das jetzt publizierte Verfahren konnte bereits erfolgreich zum Patent angemeldet und an eine Dienstleistungsgesellschaft lizenziert werden. Die Tübinger Forscher erhoffen sich durch einen vermehrten Einsatz der Methode vor allem den Aufbau einer forensischen Datenbank, durch die sukzessive die Proteinmuster möglichst aller wichtigen Organe und deren Kombinationen für eine effektive und schnelle Zuordnung verfügbar gemacht werden.

 

Siehe auch:

http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/acs.jproteome.5b00704

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