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Redaktion: Heinz Schmitz


Mangel an Datenschutzexperten

Datenschutz
Die gesteigerten Anforderungen an den Datenschutz erschweren Suche nach Experten. (Quelle: hiz)

Gute Jobaussichten für Datenschutzexperten: Auf dem Arbeitsmarkt sind sie derzeit gefragt wie selten. So geben sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) in Deutschland an, dass die Rekrutierung von Datenschutzexperten sehr schwierig ist. Ähnlich viele Unternehmen (57 Prozent) sagen: Der Markt für Personal im Bereich Datenschutz ist nahezu leergefegt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat den Bedarf an qualifiziertem Personal rapide ansteigen lassen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Die neuen Vorschriften würden die Unternehmen noch monatelang beschäftigen und sorgten für langfristigen Mehraufwand. „Mit der kommenden E-Privacy-Verordnung steht den Unternehmen die nächste regulatorische Datenschutzherausforderung noch bevor.“

 

Viele Unternehmen bekämpfen den Fachkräftemangel, indem sie hohe Summen in die Aus- und Weiterbildung ihres Datenschutzpersonals investieren. Nahezu die Hälfte (44 Prozent) gibt dies an. Mit den eigenen Mitarbeitern im Bereich Datenschutz sind hingegen fast alle Unternehmen zufrieden. Neun von zehn (88 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass ihre Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um stets konform mit geltendem Recht zu sein. Dehmel: „Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen die neuen Datenschutzregeln bestmöglich umsetzen, finden aber derzeit kaum geeignetes Personal oder qualifizierte Berater.“ Dies sei bedenklich, denn bei Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht drohten hohe Bußgelder.

 

Seit dem 25. Mai 2018 die ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vollumfänglich gültig. Die DS-GVO sieht erweiterte Informationspflichten und strengere Vorgaben für die Einwilligung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und die Einwilligungserklärungen anpassen. Darüber hinaus gibt es neue Meldepflichten bei Datenpannen und neue Portabilitätsvorschriften. Unter dem Stichwort „Privacy by Design“ muss der Datenschutz bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste berücksichtigt werden.

 

Siehe auch:

https://www.privacy-conference.com/

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