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Redaktion: Heinz Schmitz
Handynutzer schützen ihre Geräte besser
Viele Nutzer von Mobiltelefonen schützen ihre Geräte sehr viel besser vor unbefugten Zugriffen als noch vor zwei Jahren. Knapp drei Viertel der Handynutzer (72 Prozent) verwenden Sicherheitsmechanismen wie Passwort-, Muster- oder Codeabfragen nach kurzen Nutzungspausen. 2012 hatte erst jeder Dritte (33 Prozent) eine solche zusätzliche Abfrage aktiviert. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bitkom-Verbands. „Handynutzer unter 30 Jahren verhalten sich besonders sicherheitsbewusst“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Vier von fünf Nutzern (80 Prozent) dieser Altersgruppe verwenden kurze Sicherheitsabfragen, um die Tastensperre aufzuheben.
Beim Einschalten eines Mobiltelefons ist eine PIN zur Freigabe der SIM-Karte Pflicht. Auch eine automatische Tastensperre wird oft eingesetzt. Damit das Handy wirklich gesichert wird, sind aber weitere Vorkehrungen nötig, insbesondere eine weitere Abfrage nach dem Lösen der Tastensperre. Mit solchen Codes oder Mustern werden die Geräte automatisch vor unbefugtem Zugriff geschützt, wenn sie für einige Minuten nicht aktiviert wurden. Ein Viertel (24 Prozent) aller Handy-Nutzer verzichtet nach eigenen Angaben allerdings noch immer auf diese ebenso einfache wie wirksame Sicherheitsmaßnahme. „Kommt das Handy abhanden, muss der Dieb oder Finder nur die SIM-Karte wechseln und schon hat er freien Zugriff auf alle Daten“, kommentiert Rohleder diese Nachlässigkeit.
Solche Abfragen sollten vor allem bei Smartphones sowie Diensthandys Pflicht sein. Der Verlust eines Geschäftstelefons kann für Unternehmen besonders schwerwiegende Konsequenzen haben. Auf Smartphones sind häufig sensible berufliche und private Informationen gespeichert: angefangen bei dienstlichen E-Mails mit Anhängen über Adressbücher bis hin zu Anwendungen, die den Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk ermöglichen. Rohleder: „Unternehmen sollten die Diensthandys standardmäßig so einstellen, dass die Mitarbeiter ihre Kennwörter regelmäßig ändern müssen. Zudem sollte es Vorgaben zur Mindestlänge und dem Schwierigkeitsgrad des Passworts geben.“