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Redaktion: Heinz Schmitz
Facebook-Tracking auf allen Geräten
Mit neuen Messtechniken stellt Facebook (http://facebook.com) fest, welche Werbeeinschaltungen zu einem Kauf auf welchem Gerät führen. Das bedeutet, der Social-Network-Dienstleister ist in der Lage herauszufinden, auf welchem Gerät Nutzer auf eine Werbung aufmerksam werden und auf welchem Gerät sie tatsächlich aktiv werden. Faceboo k schafft es erstmals den Kaufentscheidungsprozess von Usern geräteübergreifend zu verfolgen.
Werbetreibende waren bis jetzt nur in der Lage zu sehen ob Desktop-Werbungen zu Desktop-Käufen führen. Sie konnten jedoch nicht feststellen, welche Auswirkungen Online-Schaltungen geräteübergreifend haben. Wenn jemand auf eine Werbe-Anzeige via Smartphone oder Tablet aufmerksam geworden ist und anschließend den Kauf über den PC getätigt hat, konnte das nicht erfasst werden. Facebooks neue Messtechnik ist jedoch nur für Anbieter sinnvoll, die spezielle Facebook-Tracker auf ihren Webseiten sowie in mobilen Apps platzieren.
Ohne Austausch von persönlichen Daten und Informationen zwischen Nutzer und Anbieter registrieren diese Tracker jede Bewegung des Nutzers auf der Website oder den Apps des Anbieters. Setzt ein User einen Fuß auf die Website des Anbieters, können diese Tracker herausfinden, ob dieser zuvor auf Facebook eine Werbeeinschaltung gesehen hat, welche ihn auf diese Seite gelockt hat. Das Einzige, das Facebooks geräteübergreifende Messtechnik noch nicht feststellen kann, ist ob ein Online-Kauf über PC oder Handy von einem Offline-Reiz, wie etwa einer Shop-Beratung oder einem Telefonat, ausgegangen ist.
Facebook weist darauf hin, dass Smartphone-Anzeigen eine große Wirkung auf Konsumenten haben. Durch zahlreiche Kampagnen hat der Social-Network-Dienstleister herausgefunden, dass 32 Prozent der User, die Interesse an einer mobilen Facebook-Anzeige hatten, innerhalb von 28 Tagen per Computer die Anbieter-Webseite besucht haben und einen Kauf tätigten. Zudem sind 62 Prozent von Facebooks Werbeeinnahmen auf Smartphone-Anzeigen zurückzuführen.
(Quelle: http://www.pressetext.de)