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Redaktion: Heinz Schmitz


Cookie-Einwilligungsdienste sind keine Lösung

Cookies

vzbv kritisiert die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung zu Cookies in Online-Werbung. (Quelle: kalhh/Pixabay)

 

Mit der Verordnung zu Einwilligungsdiensten für die Datenerfassung im Internet möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Einwilligungen im Internet erteilen und verwalten können sollen. So soll die Flut an Einwilligungsbannern reduziert werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lösen Einwilligungsdienste jedoch nicht die bestehenden Probleme im Online-Werbemarkt. Gleichzeitig bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für Verbraucher sowie Unternehmen, entsprechende Dienste zu verwenden.

 

Laut des Verordnungsentwurfs können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die Nutzer über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen Nutzer die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Nutzer werden damit unter Druck gesetzt, Einwilligungen zu erteilen. Dies ist inakzeptabel. In der Verordnung muss daher geregelt werden, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der Nutzer akzeptieren müssen.

 

Es ist außerdem fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste rechtswirksame Einwilligungen einholen können. Denn verschiedene aktuelle Studien zeigen: Für Verbraucher ist es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung hat. Dafür ist der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden.

 

Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.

 

Diese und weitere Positionen werden in der verlinkten Stellungnahme ausführlich dargelegt, die zum Download bereit steht.

 

Siehe auch:

https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-07/Anreize%20f%C3%BCr%20Einwilligungsverwaltungsdienste%20fehlen%2014.%20Juli%202023_0.pdf

 

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