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Redaktion: Heinz Schmitz


Braucht es bald Anwälte für Algorithmen?

Künstliche Intelligenz ist im Alltag angekommen. Aber wer oder was steckt dahinter und wer trägt die Verantwortung von Entscheidungen, die durch Algorithmen getroffen wurden? (Quelle: Gerd Altmann/Pixabay/hiz)

 

Künstliche Intelligenzen und algorithmische Verfahren sind längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Doch wer trägt die Verantwortung für ihre Entscheidungen? „Gerade in komplexen und weitreichenden Szenarien, wie beispielsweise an den Finanzmärkten oder in der Medizin stellt sich immer dringender die Haftungsfrage“, sagt Prof. Dr. Florian Möslein, der die Projektgruppe NOKI leitet. „Um das volle Potenzial entsprechender Technologien nutzen zu können, braucht es einen rechtssicheren Rahmen mittels fester Normen“, sagt Möslein. Die Normbildung erfolge derzeit auf verschiedenen Ebenen – teils als ethische, von Experten entworfene Leitlinien, teils als in der Technik verankerte Mechanismen, teils durch Anwendung geltenden Rechts. „Doch über die verschiedenen spezifischen Anwendungsgebiete hinweg gibt es keine effektiven Durchsetzungsmechanismen“, sagt Möslein.

 

Nachdem das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) in 2021 bereits die beiden neuen Projektgruppen „Nachhaltige Intelligenz – intelligente Nachhaltigkeit“ und „KI und Finance – Innovation, Resilienz und Verantwortung“ eingerichtet hat, nimmt nun mit der Gruppe „Normordnung Künstliche Intelligenz“ (NOKI) die fünfte aktuell aktive ZEVEDI- Projektgruppe ihre Arbeit auf. Die Gruppe unter Leitung von Prof. Dr. Florian Möslein vom Institut für das Recht der Digitalisierung an der Universität Marburg wird sich dem Spannungsfeld zwischen Recht und innovativen Technologien widmen. In der Projektgruppe NOKI untersuchen Wissenschaftler der Universitäten Marburg, Gießen, Frankfurt und Darmstadt sowie der Frankfurt School of Finance & Management, welche normativen Fragestellungen sich durch Künstliche Intelligenzen, maschinelles Lernen und Algorithmen ergeben.

 

In der Projektgruppe NOKI werden die Forscher zunächst den immer vielschichtiger werdenden Normbestand im Schnittfeld von Recht, Ethik, Technologie und Markt systematisieren. Hierzu sollen mehrere interdisziplinäre Arbeitsgruppen etabliert und verschiedene digitale Fachtagungen sowie Workshops veranstaltet werden. „Die Technologien entwickeln sich sehr dynamisch und sind zum Teil hochinnovativ – das ist natürlich auch in der Normgebung zu spüren“, sagt Möslein. Daher werden auch die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Normbildungsprozesse genauer analysiert. „Diese Systematisierung wird einen Erkenntnisgewinn zum allgemeinen Spannungsfeld von Recht und Innovation zulassen und Grundlage für die Beantwortung spezifischer, auch rechtspolitischer Normsetzungs- und Anwendungsfragen, etwa in den Bereichen KI und Finance, Mobilität und digitale Gesundheit sein“, sagt Möslein.

 

ZEVEDI

Das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung ist ein Kompetenznetzwerk der hessischen Hochschulen mit Sitz in Darmstadt. ZEVEDI bündelt Forschungsexpertise zu Analyse und Gestaltung normativer Dimensionen des digitalen Wandels und bringt diese unter anderem mittels ergebnisorientierter, beteiligungsoffener Projektgruppen zu aktuellen Themen zusammen. Die Ergebnisse der Arbeit am Zentrum fließen in die beteiligten Hochschulen und wissenschaftlichen Disziplinen zurück.

 

Das Institut für das Recht der Digitalisierung

Das 2018 gegründete Institut für das Recht der Digitalisierung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität erforscht die Auswirkungen der Digitalisierung auf bestehende Rechtsordnungen. Mit Projekten wie „Blockchain und Recht“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 900.000 Euro gefördert wird, und durch ihr Engagement in der Gruppe NOKI leisten Marburger Juristen einen wesentlichen Beitrag dazu, digitale Technologien rechtssicher und zukunftsfähig zu machen. Die Institutsleitung haben Prof. Dr. Sebastian Omlor und Prof. Dr. Florian Möslein inne.

 

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