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Redaktion: Heinz Schmitz


Privatsphäre besser schützen

Das massenhafte Ausspähen von Daten und der millionenfache Klau von Zugangsdaten zu Onlinediensten erschüttern das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Dienste und Produkte der digitalen Welt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv - http://www.vzbv.de) fordert anlässlich des Safer Internet Day von der Bundesregierung einen klaren Maßnahmenplan, um die Privatsphäre im Internet wirkungsvoll zu schützen. Der Safer Internet Day, der auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurückgeht, stellt mit Aktionen und Veranstaltungen die Sicherheit im Netz in den Mittelpunkt.

 

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in Dienstleistungen und Produkte vertrauen können. Die Bundesregierung muss das Grundrecht auf Privatsphäre schützen“, sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Das sei unverzichtbar in einer digitalen Gesellschaft, in der die Grundrechte der Nutzer geachtet werden, und die auf neue Beteiligungsformen, einen diskriminierungsfreien Zugang, unternehmerische Innovationen und Wachstumsimpulse setzt. Diese politischen Maßnahmen fordert der vzbv von der Bundesregierung:

 

Die Bundesregierung muss sich für die zeitnahe Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. Nur mit dieser lässt sich ein europaweit gleichwertiges Datenschutzniveau erreichen. Das Schutzniveau im Entwurf des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments muss dabei die Leitlinie vorgeben, hinter die nicht zurückgetreten werden darf. Insofern ist der aktuelle Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die Verordnung auf den privatwirtschaftlichen Teil zu beschränken und den öffentlichen Bereich aus dieser zu streichen, keine Lösung. Denn die Enthüllungen um die Spionageprogramme der Geheimdienste wie Prism und Tempora zeigen, dass die Grenzen zwischen privatem und staatlichem Datensammeln verschwimmen. Klare und nachvollziehbare Regeln für beide Bereiche sind notwendig.

 

Die Große Koalition kündigt es an: Verbraucherverbände sollen die Möglichkeit erhalten, datenschutzrechtliche Verstöße durch Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklage erheben zu können. Dies entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Rechtsstreitigkeiten oftmals zu aufwändig und unkalkulierbar sind. Verbraucherverbände können zwar bislang gegen Verbraucherrechtsverstöße vorgehen, aber grundsätzlich nicht gegen datenschutzrechtliche Verstöße. Es sei denn, die Datenschutzbestimmung lässt sich ausnahmsweise als Vertragsklausel werten. Diese Gesetzeslücke führt bislang dazu, dass Verbraucherorganisationen beispielsweise gegen die Unternehmenspraxis, Daten von Verbrauchern zu Unrecht zu erheben oder weiter zu geben, rechtlich nicht vorgehen können. Springeneer: „Die Bundesregierung muss die Gesetzeslücke schnell schließen. Wenn Verbraucherverbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen können, leistet das einen wichtigen Beitrag für einen redlichen Umgang mit Kundendaten.“

 

Der digitale Markt steht gerade an einem Scheideweg: Er hat das Potenzial, zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beizutragen – allerding steht der große Vertrauensvorsprung, mit dem die Nutzer das Netz in seinen ersten Jahren bedacht haben, infolge der aktuellen Daten- und Ausspähskandale auf der Kippe. Verbraucher wollen nachhaltige und transparente Märkte auf denen bedarfsgerechte, faire und sichere Produkte sowie Dienste angeboten werden, für die sie sich selbstbestimmt entscheiden können. Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung gerade in dem neuen digitalen Markt die Notwendigkeit einer Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht sieht: „Die Ankündigung, die Verbraucherzentralen mit der Funktion eines Marktwächters zu beauftragen, ist bei der nutzerfreundlichen Mitgestaltung der digitalen Welt ein wichtiger Schritt“, sagt Helga Springeneer.

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