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Redaktion: Heinz Schmitz


Forscher gegen Verbote bei Online-Diskriminierung

Verbote für Online Plattformen
Verschärfte Regeln wie Diskriminierungsverbote für Online-Plattformen sind nach Ansicht der Wissenschaftler nicht sinnvoll. (Quelle: hiz)

In der Debatte um die Marktmacht der Tech-Giganten fordern Stimmen aus Deutschland und Frankreich immer wieder verschärfte Regeln auf EU-Ebene. Dazu zählen insbesondere Diskriminierungsverbote für Online-Plattformen, die präventiv ausschließen sollen, dass große Player wie Google eigene Dienste bevorzugen oder sich bestimmte Anbieterinnen und Anbieter eine solche Vorzugsbehandlung erkaufen könnten. Forscher der Universität Passau und der belgischen Universität Namur haben im Auftrag des Brüsseler EU- Think-Tanks CERRE (Centre on Regulation in Europe) analysiert, ob solche Verbote aus ökonomischer Sicht wünschenswert wären. Das Ergebnis: Eher nein. Denn: „Die ökonomische Literatur zeigt keine eindeutig negativen Effekte solcher Diskriminierungspraktiken für die Gesamtwohlfahrt. In vielen Fällen profitieren insbesondere Internetnutzerinnen und -nutzer von der prominenten Platzierung von Inhalten“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Jan Krämer, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Internet- und Telekommunikationswirtschaft an der Universität Passau. Er hat die Analyse zusammen mit Dr. Daniel Schnurr, Leiter der vom Bayerischen Kultusministerium im Rahmen des Zentrum.Digitalisierung Bayern geförderten Forschungsgruppe Data Policies, sowie dem Juristen Alexandre de Streel, Professor für Europarecht an den belgischen Universitäten Namur und Louvain, verfasst.

 

In dem Papier zeigen die Wissenschaftler auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands der ökonomischen Theorie, dass sich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher diskriminierende Praktiken wie erkaufte Prominenz lohnen können. In gewissen Fällen passiere dann nämlich genau das, was wünschenswert sei: Das qualitativ hochwertigste Angebot lande auf dem vordersten Platz. Dadurch wiederum würde der Anreiz für die Anbieterin oder den Anbieter steigen, die Qualität weiter zu erhöhen. Die Kundschaft profitiere somit doppelt.

 

Trotz anhaltender Dominanz einzelner Plattformen wie beispielsweise Google im Suchmaschinenmarkt oder Facebook im Social-Media-Bereich, seien Plattformmärkte in vielen Bereichen immer noch von einer hohen Innovationsdynamik gekennzeichnet. „Noch können Unternehmen in den Markt eintreten mit der Aussicht, irgendwann zu den ganz großen Playern zu gehören“, sagt Dr. Daniel Schnurr. Hinzu komme, dass Diskriminierungsverbote negative Folgen für Konsumentinnen und Konsumenten haben könnten. Dr. Schnurr: „Eine generelle Neutralitätsregulierung in digitalen Märkten scheint somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt.“

 

Dennoch könnten Neutralitätsverpflichtungen in Einzelfällen geeignet sein, bestimmte Anbieterinnen und Anbieter zu schützen, die für ihre Produkte und Inhalte auf die Online-Plattformen angewiesen sind. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen könnten von einem Diskriminierungsverbot profitieren, da auf diese Weise die Vielfalt des Produktangebots gestärkt würde.

 

In der Schlussfolgerung sollten Behörden in der EU bereits bestehende Wettbewerbsregeln effizienter anwenden. Das im vergangenen Jahr entschiedene Kartellrechtsverfahren gegen Google etwa hatte sieben Jahre gedauert. Konkret empfehlen die Forscher der Europäischen Kommission, zusätzliche Transparenzvorschriften für besonders wichtige Plattformen einzuführen. So könnten regelmäßig Daten von den großen Datensammlern verlangt werden, die allerdings erst dann ausgewertet würden, wenn es einen Verdacht auf Marktmissbrauch gebe. Auf diese Weise könnten Wettbewerbsverfahren deutlich beschleunigt und eine stärkere Selbstkontrolle bei den betroffenen Plattformunternehmen erreicht werden.

 

Siehe auch:

http://www.cerre.eu/publications/internet-platforms-non-discrimination

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