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Redaktion: Heinz Schmitz


Datenschützer unterstützen Whistleblowing,

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein für das elektronische Hinweisgebersystem Business Keeper Monitoring System (BKMS System) an die Business Keeper AG verliehen. Hierbei handelt es sich um eine Web-Applikation, mit der private und staatliche Stellen Hinweise auf Straftaten oder Missstände in einer Organisation datenschutzfreundlich annehmen können. Die Hinweisgeber können dabei anonym gegenüber der Stelle bleiben. Für etwaige Nachfragen bei den Hinweisgebern werden digitale Postkästen zur Verfügung gestellt. Nachdem bereits vor zwei Jahren eine frühere Produktversion das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein und das Europäische Datenschutzsiegel EuroPriSe erhalten hatte, wurde die erfolgreiche Rezertifizierung mit einer neuen, verbesserten Version des Systems durchgeführt. Das ULD verleiht seit 2001 das Datenschutz-Gütesiegel an Produkte, die den rechtlichen und technischen Vorgaben entsprechen und den Datenschutz fördern.

 

Das sogenannte „Whistleblowing“ wird kontrovers diskutiert: Kritiker sehen die Missbrauchsmöglichkeiten. Unbestritten ist aber auch der mögliche Wert – so ist erst durch die Enthüllungen der Snowden-Dokumente deutlich geworden, wie unkontrolliert die Geheimdienste massenhaft überwachen und sogar manipulieren können. Zudem sind anonyme und vertrauliche Meldewege nach dem Sarbanes-Oxley Act Pflicht für Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, um Beschäftigte darin zu ermutigen, Beschwerden vorzubringen.

 

Auch in Deutschland ist Whistleblowing ein Thema. So zeigen die aktuellen Ereignisse zum Vorwurf des angeblichen „Landesverrats“ durch Netzpolitik.org, dass anonyme Hinweismöglichkeiten von großen Teilen der Gesellschaft gewollt sind. Einige Behörden setzen schon Whistleblowing-Systeme ein. Eine hohe Verantwortung liegt dabei bei den einsetzenden Stellen, zwischen Diffamierung und wertvollen Beiträgen zu unterscheiden.

 

Marit Hansen, Leiterin des ULD: „Wir prüfen zurzeit ebenfalls den Einsatz einer Whistleblowing-Möglichkeit zum Melden von Datenschutzverstößen in Schleswig-Holstein. Whistleblowing wird zu einem festen Bestandteil von freiheitlichen Demokratien. Dabei verkennen wir nicht, dass sich hieraus auch Herausforderungen zum verantwortungsvollen Umgang mit diesem Instrument ergeben. Wir möchten Erfahrungen bei einem Testlauf sammeln. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie anonym und ohne Angst vor Nachteilen auf Datenschutzverstöße im Land hinweisen können. Unabhängig davon besteht generell die Möglichkeit, gegenüber dem ULD bei Meldungen von Missständen auf die Notwendigkeit einer anonymen und vertraulichen Behandlung hinzuweisen.“

 

Siehe auch:

https://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/

http://www.datenschutzzentrum.de/artikel/503-.html

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